Glossar: die wichtigsten Begriffe erklärt.

Einige Begrifflichkeiten, die wir in unseren Vertragsdokumenten im Zusammenhang mit der Berechnung der Leitermetalle nutzen, werden in der Branche nicht einheitlich verwendet. Um Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden, nehmen wir auf die nachfolgenden Begriffsdefinitionen (in alphabetischer Reihenfolge) ausdrücklich Bezug. Diese Definitionen sind Vertragsbestandteil:

Der Hohlpreis gibt den Preis des Kabels ohne den separat berechneten Metallanteil an. Eine Hohlbasis hat die Metallbasis 0, also 0,00€/100kg.

Die Kupferprämie steht für die Kosten, die anfallen, um das rohe Kupfererz in ein verwendbares Format (Kathode) zu transformieren und zu liefern.

London Metal Exchange ist die weltgrößte Metallbörse für Nichteisenmetalle. Die Börse ermittelt täglich weltweite Referenzkurse in USD, die unter anderem in die Berechnung unserer Metallnotierungen einfließen.

Der Metallbasispreis ist der mit dem Kunden vereinbarte Kabel- bzw. Leitungspreis auf Basis einer hypothetischen Notierung (i.d.R. 150 €/100 kg für Kupfer bzw. 100 €/100 kg für Aluminium). Die Verwendung der Metallbasis ermöglicht eine Preisfestlegung ohne Berücksichtigung der stark schwankenden Metallpreise. Für den tatsächlichen Preis wird zum Basispreis noch der täglich schwankende Metallzuschlag hinzugerechnet.

Die Metallvereinbarung ist das mit dem Kunden vereinbarte Abrechnungsmodell für Leitmetalle. Sie legt fest, an welchen Tagen bzw. über welchen Zeitraum die abzurechnende Metallnotierung fixiert wird.

Die Metallzahl ist eine rein kaufmännische Berechnungsgröße für den Metallinhalt, die in die Berechnung des Gesamtpreises eines Kabels eingeht. Die Metallzahl gibt damit – obwohl häufig in kg/km ausgedrückt – nicht das Gewicht des tatsächlich im Kabel enthaltenen Leitermetalls an. Sie ist ein rein kalkulatorischer Berechnungsfaktor, der jedoch keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die im Kabel verwendeten Kupfer- bzw. Aluminiummengen zulässt.

Der Metallzuschlag ist der Metallpreis, um die der durch die Metallvereinbarung aus den festgelegten Metallpreis den Basispreis übersteigt.

Der Nennquerschnitt ist der in der Dokumentation angegebene Querschnitt. Dieser entspricht nicht immer dem tatsächlichen Leiterquerschnitt, ist aber eine gute Normungs- und Abrechnungsgrundlage. Der elektrisch wirksame Leiterquerschnitt bei metallenen Leitern wird durch Messung des elektrischen Widerstandes (i.d.R. Gleichstromwiderstand) ermittelt. Das Ergebnis entspricht wegen des unterschiedlichen Aufbaus der einzelnen Leiterarten und zusätzlicher Verarbeitungseinflüsse grundsätzlich nicht dem geometrischen Leiterquerschnitt, der sich aus dem Nennquerschnitt und den Normwerten der spezifischen Widerstände ergibt. Es handelt sich damit um einen Nennwert, der Rückschlüsse auf bestimmte Betriebseigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten zulässt.

Die Bezeichnung einer Zahl mit „nominal“ bedeutet, dass es sich dabei um eine abstrakte Angabe handelt. Die konkret angegebene Zahl kann von der tatsächlichen Zahl abweichen, allerdings beschreibt die mit „nominal“ angegebene Zahl den Wert, der normgemäß oder erfahrungsgemäß i.d.R. ungefähr vorliegt.

Bei Kabeln und Leitungen setzt sich der Vollpreis zusammen aus dem Hohlpreis bzw. dem Basispreis und dem Metallzuschlag.